Rheinkalk Messinghausen GmbH & Co. KG, Brilon, Warburger Straße 23, 59929 Brilon. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rheinkalk Hagen-Halden GmbH & Co. KG, nach Firmenänderung nunmehr die Rheinkalk Eifel Sauerland GmbH & Co.KG (Amtsgericht Wuppertal, HRA 19064) am 31.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rheinkalk Messinghausen GmbH & Co. KG, Brilon, Warburger Straße 23, 59929 Brilon. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.07.2010 mit der Rheinkalk Hagen-Halden GmbH & Co. KG mit Sitz in Wülfrath (Amtsgericht Wuppertal HRA 19064) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.