Rheinland Transport Kühner GmbH, Bergisch Gladbach, Am Zubusch 4, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Rheinland Transport Kühner GmbH, Bergisch Gladbach, Am Zubusch 4, 51429 Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (AG Köln,74 IN 246/11 und 74 IN 274/11). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Rheinland Transport Kühner GmbH, Köln, Scherfginstr. 35, 50937 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Bergisch Gladbach beschlossen. Bergisch Gladbach. Geschäftsanschrift: Am Zubusch 4, 51429 Bergisch Gladbach.
Rheinland Transport Kühner GmbH, Köln, Scherfginstr. 35, 50937 Köln.Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.350,00 EUR zum Zwecke der Übernahme nach Ausgliederung der J.K. Transportunternehmen e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 25773) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Scherfginstr. 35, 50937 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Durchführung von Transporten und Eiltransporten von Stückgut und Paketen aller Art mit Kraftfahrzeugen mit einem Gewicht von maximal 7,5 Tonnen. 33.350,00 EUR.
Rheinland Transport Kühner GmbH, Köln, Scherfginstr. 35, 50937 Köln.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.10.2008 Teile des Vermögens der J.K. Transportunternehmen e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln 41 HRA 25773) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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