Rheinmetall DeTec Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Rheinmetall Aktiengesellschaft am 19.07.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Rheinmetall DeTec Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom selben Tage mit der Rheinmetall Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39401) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
Rheinmetall DeTec Aktiengesellschaft, Düsseldorf (Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Wolf, Hugo, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.