Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ikemann, Damian, Ahaus, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Bindzus, Hauke Hartwig, Niendorf an der
Strecknitz, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Cevher, Burcu, Lohmar, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.07.2024
Ludwig |
12 |
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Prokura erloschen:
Haase, Stefan, Hennef, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.01.2024
Ludwig |
HRB 22942: Rheinmetall Protection Systems GmbH, Bonn, Pützchens Chaussee 58a, 53227 Bonn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kruselburger, Stefan, Teisendorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22942: Rheinmetall Protection Systems GmbH, Bonn, Pützchens Chaussee 58a, 53227 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Gorissen, Frank, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Ikemann, Damian, Ahaus, * ‒.‒.‒‒.
HRB 22942: Rheinmetall Protection Systems GmbH, Bonn, Pützchens Chaussee 58a, 53227 Bonn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.10.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.10.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.10.2019 mit der IBD Holding GmbH mit Sitz in Lohmar (Amtsgericht Siegburg HRB 9976) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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