Rheinmetall Service Gesellschaft mbH, Düsseldorf (Rather Straße 110 b, 40476 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2005 mit der Rheinmetall Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AGDüsseldorf HRB 39401) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40476 Düsseldorf
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH