Rheinmetall Technik GmbH, Düsseldorf (Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Rheinmetall Aktiengesellschaft am 12.07.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Rheinmetall Technik GmbH, Düsseldorf (Rheinmetall Allee 1, 40476 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Rheinmetall Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 39401) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheinmetall Technik GmbH, Düsseldorf (Kennedydamm 17, 40476 Düsseldorf). Prokura erloschen: Voigt, Peter, Neuss.