Rheinpark Gastronomiebetriebs-GmbH, Düsseldorf, Wielandstraße 12-14, 40211 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Altbier Düsseldorf GmbH am 23.08.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Rheinpark Gastronomiebetriebs-GmbH, Düsseldorf, Wielandstraße 12-14, 40211 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Altbier Düsseldorf GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 54997) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheinpark Gastronomiebetriebs-GmbH, Düsseldorf, Wielandstraße 12-14, 40211 Düsseldorf.Geschäftsanschrift: Wielandstraße 12-14, 40211 Düsseldorf. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Halcour, Peter Michael, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.