Rheinwerk GmbH & Co KG, Willich, Siemensring 66-68, 47877 Willich. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete Rheinwerk GmbH mit Sitz in Willich (Amtsgericht Krefeld, 40 AR 296/2012) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47877 Willich
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Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG