HRB 14903: Rheinwohnbau GmbH, Mönchengladbach, Geistenbecker Feld 35, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Mobile Multimedia L.A. GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 13827) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rheinwohnbau GmbH, Mönchengladbach, Geistenbecker Feld 35, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Ankauf und Verkauf, Vermittlung, Sanierung und schlüsselfertiges Bauen von Wohn- und Geschäftsimmobilien, Vermittlung von Darlehen, Entwicklung, Verwaltung und Vermarktung von Grundbesitz sowie die Vermittlung, Betreuung und Verwaltung von Immobilien aller Art auf eigene und fremde Rechnung.
Rheinwohnbau GmbH, Mönchengladbach, Geistenbecker Feld 35, 41199 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2012. Geschäftsanschrift: Geistenbecker Feld 35, 41199 Mönchengladbach. Gegenstand: Ankauf und Verkauf, Vermittlung, Sanierung und schlüsselfertiges Bauen von Wohn- und Geschäftsimmobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Aksu, Aynullah, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒; Camkese, Levent, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.