RhenAl GmbH Rheinische Alu-Veredelung, Monheim (Edisonstraße 1, 40789 Monheim). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden apt Hiller GmbH am 18.08.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
RhenAl GmbH Rheinische Alu-Veredelung, Monheim (Edisonstraße 1, 40789 Monheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2005 mit der apt Hiller GmbH mitSitz in Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 44972 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.