Rhenania Fachverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg
Rhenania Fachverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GANSKE VERLAGSGRUPPE Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 6224) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 02.08.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rhenania Fachverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Geschäftsanschrift: Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Der mit der GANSKE VERLAGSGRUPPE Beteiligungs GmbH (vormals: Jahreszeiten-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung) mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 6224) am 23.12.1963 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.