HRB 21248: Rhenania Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Frölich & Kaufmann Verlag und Versand GmbH am 03.04.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 21248: Rhenania Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frölich & Kaufmann Verlag und Versand GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 26036 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21248: Rhenania Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Die Eintragung laufende Nummer 14, Spalte 6 vom 13.03.2020 ist hinsichtlich der Verschmelzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 21248: Rhenania Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Der mit der GANSKE VERLAGSGRUPPE GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 52443) am 07.12.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.03.2020 beendet. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frölich & Kaufmann Verlag und Versand GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 26036 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21248: Rhenania Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, Harvestehuder Weg 41, 20149 Hamburg. Prokura erloschen Menzel, Sabine, Koblenz, * ‒.‒.‒‒.
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