HRA 12491: Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.10.2019 wirksam geworden.
HRA 12491: Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2019 Teile des Vermögens hier den Teilbetrieb "Hildesheim" der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HRA 2448) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12491: Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2019 mit der RPL Hildesheim GmbH mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 4360) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12491: Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. (Erbringung von Serviceleistungen auf dem Logistiksektor.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rhenus Port Logistics Niedersachsen Verwaltungs GmbH, Holzwickede (Amtsgericht Hamm HR B 8238).