HRA 12490: Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 25.09.2019 wirksam geworden.
HRA 12490: Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Hanau" der Rhenus SE & Co. KG mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR A 2448) als Gesamtheit durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12490: Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2019 mit der SHG Sakresiv Hanau GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HR B 2265) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12490: Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2019 mit der RPL Hanau GmbH mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau, HR B 7645) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 12490: Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG, Duisburg, August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. (Erbringung von Serviceleistungen auf dem Logistiksektor.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: August-Hirsch-Str. 3, 47119 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rhenus Port Logistics Rhein-Main Verwaltungs GmbH, Holzwickede (Amtsgericht Hamm HR B 8247).