Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
30 |
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|
|
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom
02.05.2024 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 02.05.2024 einen Teil ihres
Vermögens (den Teilbetrieb "Beteiligungen Russland") als
Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf
die dadurch neu gegründete Rhenus Assets II GmbH mit Sitz in
Holzwickede (Amtsgericht Hamm HRB 11532) als
übernehmenden Rechtsträger übertragen. |
a)
27.06.2024
Geckert |
HRA 2448: Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2019/06.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019/06.11.2019 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.07.2019/06.11.2019 den Betriebsteil "Automotive" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Automotive SE mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR B 9800) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2448: Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Rhein-Neckar GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 ihre Niederlassungen Port Logistics Mannheim, Port Logistics Stuttgart und Port Logistics Heilbronn als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Rhein-Neckar GmbH & Co. KG mit Sitz in Holzwickede (Amtsgericht Hamm, HR A 3684) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2448: Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Hildesheim" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Niedersachsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HR A 12491) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 2448: Rhenus SE & Co. KG, Holzwickede, Rhenus Platz 1, 59439 Holzwickede. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2019 und der Gesellschafterversammlung der Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG vom 03.07.2019 den Teilbetrieb "Hanau" als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Rhenus Port Logistics Rhein-Main GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 12490) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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