Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
|
|
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Durstin, Oskar, Mering, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2024 hat die
Satzung neu gefasst. |
a)
15.01.2025
Wenninger |
8 |
|
|
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Durstin, Jasmin, Mering, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Karpf, Jürgen, Welden, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Durstin, Jasmin, Augsburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
01.03.2023
Eikelmann |
HRB 24582: RiVer Consulting GmbH, Mering, Johann-Lipp-Straße 6, 86415 Mering. Bestellt: Geschäftsführer: Karpf, Jürgen, Welden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Karpf, Jürgen, Welden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24582: RiVer Consulting GmbH, Mering, Johann-Lipp-Straße 6, 86415 Mering. Die Gesellschafterversammlung vom 03.01.2020 hat die Änderung des § 10 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
HRB 24582: RiVer Consulting GmbH, Mering, Johann-Lipp-Straße 6, 86415 Mering. Die RiVer Service GmbH mit dem Sitz in Mering (Amtsgericht Augsburg HRB 24625) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen