HRB 15240: Ribbon Communications Germany GmbH, Oberursel (Taunus), In der Au 27, 61440 Oberursel (Taunus). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ECI Telecom GmbH mit Sitz in Oberursel (Taunus) (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 5003) verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98538: Ribbon Communications Germany GmbH, Frankfurt am Main, In der Au 27, 61440 Oberursel (Taunus). Neuer Sitz: Oberursel (Taunus). Der Sitz ist nach Oberursel (Taunus) (jetzt Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 15240) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 15240: Ribbon Communications Germany GmbH, Oberursel (Taunus), In der Au 27, 61440 Oberursel (Taunus). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2006, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 98538) nach Oberursel (Taunus) beschlossen. Geschäftsanschrift: In der Au 27, 61440 Oberursel (Taunus). Gegenstand: Die Erbringung von Telekommunikations- und Multimediadiensten aller Art; sowie die Herstellung, die Bereitstellung und der Vertrieb von Systemen zur Erbringung der vorgenannten Leistungen; die Erbringung von Marketingdienstleistungen für solche Produkte und Dienstleistungen, sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brennan, Kenneth, Frisco, Texas / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Lopez, Miguel, Boca Raton, Florida / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Macken, Patrick, Suwanee / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒; Marmurek, Eric, Plano, Texas / USA - Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sonus Networks GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101523) verschmolzen.
HRB 98538: GENBAND Telecommunications (Germany) GmbH, Frankfurt am Main, Ginqo 11th Floor, Hahnstraße 31-35, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Ribbon Communications Germany GmbH.
HRB 98538: GENBAND Telecommunications (Germany) GmbH, Frankfurt am Main, Ginqo 11th Floor, Hahnstraße 31-35, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Sonus Networks GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 101523) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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