HRB 34478: Richard Grießbach Feinmechanik GmbH, Altenberg, Industriering 8-12, 01744 Dippoldiswalde. Bestellt: Geschäftsführer: Martin, Katja, Liebstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Martin, Katja, Liebstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34478: Richard Grießbach Feinmechanik GmbH, Altenberg, Industriering 8-12, 01744 Dippoldiswalde. Einzelprokura: Martin, Katja, Liebstadt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34478: Richard Grießbach Feinmechanik GmbH, Altenberg, Am Aschergraben 5, 01773 Altenberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriering 8-12, 01744 Dippoldiswalde. Bestellt: Geschäftsführer: Rien, Kathleen, Dippoldiswalde, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Rien, Kathleen, Dippoldiswalde, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34478: Richard Grießbach Feinmechanik GmbH, Altenberg, Am Aschergraben 5, 01773 Altenberg. Die Abspaltung wurde am 30.09.2015 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
HRB 34478: Griessbach GmbH, Altenberg, Am Aschergraben 5, 01773 Altenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zur Durchführung der Abspaltung und die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) sowie 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Richard Grießbach Feinmechanik GmbH. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 28.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens als Gesamtheit (Teilbetrieb Altenberg) von der Richard Grießbach Feinmechanik GmbH mit dem Sitz in Luckenwalde (Amtsgericht Potsdam, HRB 28097 P) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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