HRB 10912: Richter GmbH, Essen, Joachimstraße 60 a, 45309 Essen. Die Gesellschaft ist auch durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Essen, 166 IN 25/17). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 10912: Richter GmbH, Essen, Joachimstraße 60 a, 45309 Essen. Prokura erloschen: Gaußmann, Matthias, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Hesse, Werner, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10912: Richter GmbH, Essen, Joachimstraße 60 a, 45309 Essen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.Nicht mehr Geschäftsführer, sondern bestellt zum Liquidator: Brekelmanns, Johannes, Helmond / Niederlande, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 10912: Richter GmbH, Essen, Joachimstraße 60 a, 45309 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hesse, Günter Franz, Kaufmann, Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Brekelmanns, Johannes, Helmond / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gaußmann, Matthias, Kassel, * ‒.‒.‒‒; Hesse, Werner, Essen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10912: Richter GmbH, Essen, Joachimstraße 60 a, 45309 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in Ziffer III (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. 26.000,00 EUR. Die METABEL Handels-GmbH, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 13350) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.