Richter Projektentwicklungs-, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Malchin, Amtsstraße 39, 17159 Dargun. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Reitplatz GmbH Teterow am 13.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Richter Projektentwicklungs-, Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Malchin, Amtsstraße 39, 17159 Dargun. Geschäftsanschrift: Amtsstraße 39, 17159 Dargun. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Reitplatz GmbH Teterow mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 8219) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.