HRB 12113: Richtwerk Fischer GmbH, Kirchheimbolanden, Ziegelei, 67292 Kirchheimbolanden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fischer Fahrzeugbau GmbH, Sitz Kirchheimbolanden, am 28.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 12113: Richtwerk Fischer GmbH, Kirchheimbolanden, Ziegelei, 67292 Kirchheimbolanden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.12.2016 mit der Fischer Fahrzeugbau GmbH mit Sitz in Kirchheimbolanden (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 11654) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.