Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Groß, Laura-Marie, Monheim am Rhein,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.03.2023
Schweda |
HRB 17005: Richtwerk Haan GmbH, Haan, Dieselstraße 5, 42781 Haan. Bestellt als Geschäftsführer: Groß, Laura-Marie, Monheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 17005: Richtwerk Haan GmbH, Haan, Dieselstraße 5, 42781 Haan. Prokura erloschen: Stranzenbach, Sandra, Velbert, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17005: Richtwerk Haan GmbH, Haan, Ohligser Str. 82, 42781 Haan. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dieselstraße 5, 42781 Haan.
HRB 17005:Richtwerk Haan GmbH, Haan, Ohligser Str. 82, 42781 Haan.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2014 mit der Ted`s Service GmbH mit Sitz in Haan (Amtsgericht Wuppertal HRB 16878) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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