Rick Diamanttrenntechnik GmbH, Hellenthal-Büschem (Büschem 16, 53940 Hellenthal-Büschem). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rick Diamanttrenntechnik e. K. (Amtsgericht Düren HRA 2805) am 02.05.07 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rick Diamanttrenntechnik GmbH, Hellenthal-Büschem (Büschem 16, 53940 Hellenthal-Büschem). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter "Rick Diamanttrenntechnik e. K." auftretenden Kaufmann Harald Rick, Hellenthal-Büschem, * ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.