Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 9, 47608 Geldern |
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a)
27.08.2024
Geurtz |
HRB 8534: Ricos Fahrschule GmbH, Goch, Kalkarer Straße 65, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Geldern beschlossen. Geldern. Änderung zur Geschäftsanschrift: Harttor 4, 47608 Geldern.
HRB 8534: Ricos Fahrschule GmbH, Kevelaer, Kalkarer Straße 65, 47574 Goch. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Goch beschlossen. Goch. Geschäftsanschrift: Kalkarer Straße 65, 47574 Goch.
Ricos Fahrschule GmbH, Kevelaer (Uedemer Straße 20, 47627 Kevelaer). Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 6, 7 und 8 beschlossen. Die bisherigen §§ 6 und 7 werden §§ 9 und 10.
Ricos Fahrschule GmbH, Kevelaer (Uedemer Straße 20, 47627 Kevelaer). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2006. Gegenstand: Die Ausbildung von Fahrschülern für Kraftfahrzeuge aller Art sowie der Verkauf von Lehrmaterialien sowie der Kauf und Verkauf von Kraffahrzeugen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Stiebitz, Enrico, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.