Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Prokura erloschen:
Rudel, Igor, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.10.2024
Hößler |
HRA 724568: Rieger Metallveredlung GmbH & Co. KG, Steinheim am Albuch, Riedstraße 1, 89555 Steinheim am Albuch. Einzelprokura: Rudel, Igor, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒.
HRA 724568: Rieger Metallveredlung GmbH & Co. KG, Steinheim am Albuch, Riedstraße 1, 89555 Steinheim am Albuch.
HRA 724568:Rieger Metallveredlung GmbH & Co. KG, Steinheim am Albuch, Riedstraße 1, 89555 Steinheim am Albuch.Personenbezogene Daten (Geburtsdatum) geändert; nun Einzelprokura: Dimter, Beate Angelika, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒.
HRA 724568:Rieger Metallveredlung GmbH & Co. KG, Steinheim am Albuch, Riedstraße 1, 89555 Steinheim am Albuch.Der Einzelkaufmann Rieger, Alexander Franz Robert, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Franz Rieger Metallveredlung", Steinheim am Albuch (Amtsgericht Ulm HRA 660372) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.08.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Einzelprokura: Dimter, Beate Angelika, Steinheim am Albuch, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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