HRB 5063 HL: Firma vormals: Helmut Riemann Architekten GmbH, Lübeck, Am Spargelhof 2, 23554 Lübeck. Name der Firma: Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Riemann Gesellschaft von Architekten mbH
HRB 5063 HL: Riemann Gesellschaft von Architekten GmbH, Lübeck, Am Spargelhof 2, 23554 Lübeck. Name der Firma: Riemann Gesellschaft von Architekten GmbH. Gegenstand: Die Erbringung von Planungs- und Bauleitungsleistungen baulicher Aufgaben. Geschäftsführer: 3. Nachtsheim, Hanno, * ‒.‒.‒‒, Lübeck, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: 4. Sievers, Johann, * ‒.‒.‒‒, Pronstrof/Strenglin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und insgesamt neu gefasst worden.
Helmut Riemann Architekten GmbH, Lübeck(Curtiusstraße 25, 23568 Lübeck). Gegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Wahrnehmung aller Berufsaufgaben der Architektur i. S. d. § 1 des Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG). Wesentliche Berufsaufgaben sind die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung von Bauwerken sowie deren städtebauliche Einbindung. (2) Zu den Berufsaufgaben der Architektur gehören auch die Beratung und Betreuung der Auftraggeberinnen oder der Auftraggeber, die Überwachung und Koordinierung, der Ausführung sowie die Erstattung von Fachgutachten. (3) Zu den Berufsaufgaben in der Fachrichtung der Architektur kann auch die Mitwirkung bei der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie der Freianlagen und Landschaftsplanung gehören. (4) Die für Berufsangehörige nach § 3 ArchIngKG geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.10.2008 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden, insbesondere in § 2 (Gegenstand)..