Riemann Verlag GmbH, München (Neumarkter Straße 18, 81673 München). Die Verschmelzung wurde am 29.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Gütersloh HRB 2810).
Riemann Verlag GmbH, München (Neumarkter Straße 18, 81673 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Verlagsgruppe Random House GmbH mit dem Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 2810) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.