Riesaer Ölwerke Verwaltungsgesellschaft mbH, Riesa (Klötzerstr. 28-32, 01587 Riesa). Die Verschmelzung wurde am 14.04.2008 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.
Riesaer Ölwerke Verwaltungsgesellschaft mbH, Riesa (Klötzerstr. 28-32, 01587 Riesa). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Cargill GmbH mit dem Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig, HRB 6273) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Riesaer Ölwerke Verwaltungsgesellschaft mbH, Riesa (Klötzerstr. 28-32, 01587 Riesa). Die SMEV - Sächsische Methylester Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Riesa (Amtsgericht Dresden, HRB 19683) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.01.2008 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Riesaer Ölwerke Verwaltungsgesellschaft mbH, Riesa (Klötzerstr. 28-32, 01587 Riesa). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lassotta, Martina, Riesa, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Eberstein, Karsten, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.