Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schnieder, Klaus, Rietberg,
* ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Vorstand:
Aschhoff, Mario, Rheda-Wiedenbrück,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
22.01.2024
Dicke |
6 |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Sunder, Andreas, Rietberg,
* ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Tydecks, Stephan, Rietberg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.12.2022
Andersen |
GnR 172: Rietberger Bürger-Solarstrom eG, Rietberg, Gütersloher Straße 9, 33397 Rietberg. Die Generalversammlung vom 22.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 28 (Geschäftsanteil/ Geschäftsguthaben/Übertragung/ Mindestkapital) beschlossen. Der Genossenschaftsanteil ist um 500,00 EUR auf 1.500,00 EUR verringert.
GnR 172: Rietberger Bürger-Solarstrom eG, Rietberg, Gütersloher Straße 9, 33397 Rietberg. Die Generalversammlung vom 22.09.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 28 (Geschäftsanteil/ Geschäftsguthaben/Übertragung/ Mindestkapital) beschlossen. Der Genossenschaftsanteil ist um 500,00 EUR auf 1.500,00 EUR verringert. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich nicht binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 172:Rietberger Bürger-Solarstrom eG, Rietberg, Gütersloher Straße 9, 33397 Rietberg.Von Amts wegen ergänzt: Die Generalversammlung vom 14.10.2013 hat eine Änderung der Satzung in § 28 (Geschäftsanteil/Geschäftsguthaben/ Übertragung/Mindestkapital) beschlossen. Der Genossenschaftsanteil ist um 500,00 EUR auf 2.000,00 EUR verringert.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
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