HRB 15203 HL: Riha Spielplatzservice GmbH, Sitz vormals: Ahrensburg, Am Damm 4, 23996 Gallentin. Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Gallentin; Geschäftsanschrift: Am Damm 4, 23996 Gallentin; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Gallentin verlegt (Amtsgericht Schwerin, HRB 13036).
HRB 13036: Riha Spielplatzservice GmbH, Bad Kleinen, Am Damm 4, 23996 Gallentin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2018 und 31.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ahrensburg (bisher Amtsgericht Lübeck HRB 15203 HL) nach Bad Kleinen beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Damm 4, 23996 Gallentin. Gegenstand: Die Montage und Vertrieb von industriell vorgefertigten Spielgeräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riha, Thomas, Gallentin, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Riha, Kati, Gallentin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15203 HL: Riha Spielplatzservice GmbH, Ahrensburg, Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg. 1. Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans beim Handelsregister Lübeck eingereicht worden. 2. Rechtsform der aufnehmenden Gesellschaft ist die GmbH, die Firma lautet Riha Spielplatzservice GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg (inländische Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg). Die übertragende Gesellschaft ist deren Tochtergesellschaft, die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED mit dem Sitz 7 Petworth Road, Haslemere Surrey, GU27 2JB Großbritannien. 3. Die Register bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sind: a) für die aufnehmende GmbH das Handelsregister Lübeck, wo die Riha Spielplatzservice GmbH unter der beim Handelsregister Nummer HRB 15203 Hl eingetragen ist und b) für die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED das Companies House von Großbritannien, wo diese unter der Nummer 6094192 eingetragen ist. Minderheitsgesellschafter sind an der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht beteiligt. Gläubiger der übertragenden Limited wie auch der aufnehmenden Riha Spielplatzservice GmbH sind nicht bekannt. Es bestehen keine Verbindlichkeiten. Weder die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED noch die Riha Spielplatzservice GmbH haben jemals in Großbritannien Geschäfte getätigt und haben dort keine Verbindlichkeiten. Sollten dennoch Gläubiger der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED und/oder der Riha Spielplatzservice GmbH vorhanden sein, so wird mitgeteilt, dass die Gläubiger der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED keinerlei Ansprüche durch die Umwandlung verlieren. Etwaige Verbindlichkeiten und Pflichten der übertragenden Limited gehen kraft Gesetzes mit der Verschmelzung auf die Riha Spielplatzservice GmbH über und sind von dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erfüllen. Für etwaige Gläubiger der Riha Spielplatzservice GmbH gilt, dass diese unverändert diese GmbH auch nach der Verschmelzung als Schuldnerin haben und diese Gesellschaft in Anspruch nehmen können. Da seitens der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED keine Schulden im Rahmen der Verschmelzung in die GmbH eingebracht werden, da bei der Limited keine Verbindlichkeiten vorhanden sind, vermindert sich die Haftungsmasse der GmbH durch die Umwandlung nicht. Nach § 122 des Umwandlungsgesetzes steht den Gläubigern der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED und den Gläubigern der Riha Spielplatzservice GmbH das Recht zu, eine Sicherheitsleistung zu verlangen soweit sie nicht Befriedung verlangen können, wenn die Gläubiger binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekantmachung der jeweiligen Eintragung in das jeweilige Handelsregister auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Weitere Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung von den vorstehend skizzierten Rechten von Gläubigern der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED und/oder Gläubigern der Riha Spielplatzservice GmbH, die Details der Folgen der Verschmelzung für etwaige Forderungen gegen eine der beiden Gesellschaften und die Details der Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschaft erteilt den Gläubigern kostenlos: Herr Thomas Riha, c/o Riha Spielplatzservice GmbH, Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg, Deutschland. Die Auskünfte können hier in Deutsch und Englisch erteilt werden. Herr Thomas Riha wird bei der Auskunftserteilung gegebenenfalls durch in Deutschland und/oder Groß Britannien zugelassene Rechtsanwälte unterstützt werden. Weil weder die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED noch die Riha Spielplatzservice GmbH in Großbritannien Geschäfte getätigt hat und dort keine Verbindlichkeiten hat, sind Anfragen auf Englisch nicht zu erwarten.
HRB 15203 HL: Riha Spielplatzservice GmbH, Ahrensburg, Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg. 1. Gemäß §§ 10 HGB, 122 d UmwG wird bekannt gemacht, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen den nachfolgend genannten Gesellschaften beim Handelsregister Lübeck eingereicht worden ist. 2. Rechtsform der aufnehmenden Gesellschaft ist die GmbH, die Firma lautet Riha Spielplatzservice GmbH mit dem Sitz in Ahrensburg (inländische Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg). Die übertragende Gesellschaft ist eine Limited nach englischem und walisischem Recht, nämlich die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED mit dem Sitz 7 Petworth Road, Haslemere Surrey, GU27 2JB Großbritannien. 3. Die Register bei denen die grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sind: a) für die aufnehmende GmbH das Handelsregister Lübeck, wo die Riha Spielplatzservice GmbH unter der beim Handelsregister Nummer HRB 15203 HL eingetragen ist und b) für die RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED das Companies House von Großbritannien, wo diese unter der Nummer 6094192 eingetragen ist. 4. Minderheitsgesellschafter sind an der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht beteiligt. Die Gläubiger der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED verlieren keinerlei Ansprüche durch die Umwandlung . Etwaige Verbindlichkeiten und Pflichten der übertragenden Limited gehen kraft Gesetzes mit der Verschmelzung auf die Riha Spielplatzservice GmbH über und sind von dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu erfüllen. Für etwaige Gläubiger der Riha Spielplatzservice GmbH gilt, dass diese unverändert diese GmbH auch nach der Verschmelzung als Schuldnerin haben und diese Gesellschaft in Anspruch nehmen können. Nach § 122 des Umwandlungsgesetzes steht den Gläubigern der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED und den Gläubigern der Riha Spielplatzservice GmbH das Recht zu, eine Sicherheitsleistung zu verlangen soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die Gläubiger binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung in das jeweilige Handelsregister auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Weitere Auskünfte zu den Modalitäten der Ausübung von den vorstehend skizzierten Rechten von Gläubigern der RIHA SPIELPLATZSERVICE LIMITED und/oder Gläubigern der Riha Spielplatzservice GmbH, die Details der Folgen der Verschmelzung für etwaige Forderungen gegen eine der beiden Gesellschaften und die Details der Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschaft erteilt den Gläubigern kostenlos: Herr Thomas Riha, c/o Riha Spielplatzservice GmbH, Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg, Deutschland. Die Auskünfte können hier in Deutsch und Englisch erteilt werden.
HRB 15203 HL: Riha Spielplatzservice GmbH, Ahrensburg, Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg. Name der Firma: Riha Spielplatzservice GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Ahrensburg; Geschäftsanschrift: Hamburger Straße 1, 22926 Ahrensburg; Gegenstand: die Montage und Vertrieb von industriell vorgefertigten Spielgeräten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Riha, Thomas, * ‒.‒.‒‒, Gallentin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.07.2015