Rimmelspacher Schreinerei GmbH, Waldbronn, (Hohbergstr. 60, 76337 Waldbronn).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Mannheim HRA 703078) ist am 28.07.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Rimmelspacher Schreinerei GmbH, Waldbronn, (Hohbergstr. 60, 76337 Waldbronn).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2010 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Dieter Rimmelspacher, * ‒.‒.‒‒, Waldbronn verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme), welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Schreinerei Rimmelspacher e.K.", Waldbronn weiterführt. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.