Rinas Ingenieurgesellschaft mbH, Langenfeld, Bahnhofstr. 43, 40764 Langenfeld. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Rinas Verwaltungs GmbH (jetzt: Rinas Ingenieurgesellschaft mbH) am 03.09.2012 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Rinas Ingenieurgesellschaft mbH, Langenfeld, Bahnhofstr. 43, 40764 Langenfeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.08.2012 mit der Rinas Verwaltungs GmbH mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 50707) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.