GnR 239 NM: Rinderzucht Schleswig-Holstein eG, Neumünster (Rendsburger Straße 178, 24537 Neumünster). Prokura: 2. Weick, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Ruhwinkel; Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; Nicht mehr Prokurist: 1. Leisen, Matthias
GnR 239 NM: Rinderzucht Schleswig-Holstein eG, Neumünster (Rendsburger Straße 178, 24537 Neumünster). Vorstand: Nicht mehr Vorsitzender: 1. Andresen, Knud Detlef; Änderung zu Nr. 13: Vorsitzender: Kaack, Volker, * ‒.‒.‒‒, Mözen; Vorstandsmitglied: 15. Ketels, Hans-Hartwig, * ‒.‒.‒‒, Warmhörn, Gemeinde Tetenbüll; Rechtsform: Die Satzung ist am 06.04.2021 geändert in § 36 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Herabsetzung der Verpflichtung für alle Genossen nur zu einem Geschäftsanteil von 800,- € in das Register der Genossenschaft, dessen Gläubiger sie sind, nach § 22 und 22 a GenG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 239 NM: Rinderzucht Schleswig-Holstein eG, Neumünster (Rendsburger Straße 178, 24537 Neumünster). Rechtsform: Die Satzung ist am 06.03.2018 geändert in § 2 (Zweck, Gegenstand und Tätigkeitsbereich), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 26 b (Wählbarkeit), § 26 d (Aktives Wahlrecht), § 26 e (Wahlverfahren), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 47 (Gesetzlicher Prüfungsverband), § 48 (Bekanntmachungen). Die Anlage 1 (Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Milchrassen) und die Anlage 2 (Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Fleischrassen) wurden aufgehoben und durch Anhang B: Tierzuchtrechtliche Bestimmungen ergänzt. Gegenstand: 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. Die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierzuchtgesetz anerkannten Züchtervereinigung für Milch- und Zweinutzungsrinderrassen und für die Fleischrinderrassen. Diese Aufgaben sind im Teil "B. Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt. 3. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch: a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. 4. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen. 5. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes. Vorstand: Kaack, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Wesenberg-Ratzbek. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Grell, Hans-Peter.
GnR 239 NM: Rinderzucht Schleswig-Holstein eG, Neumünster (Rendsburger Str. 178, 24537 Neumünster). Vorstandsmitglied: 13. Kaack, Volker, * ‒.‒.‒‒, Mözen; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Hollmann, Wilhelm; Rechtsform: Die Satzung ist am 17.03.2017 geändert in § 2 (Zweck, Gegenstand und Tätigkeitsbereicht) in der Anlage 1 (Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Milchrinderrassen) und in der Anlage 2 (Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Fleischrinderrassen).
GnR 239 NM: Rinderzucht Schleswig-Holstein eG, Neumünster (Rendsburger Str. 178, 24537 Neumünster). Gegenstand der Firma: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen. 2. die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierschutzgesetz anerkannten Züchtervereinigung für die in der Anlage 1 genannten Milchrinderrassen und für die in der Anlage 2 genannten Fleischrinderrassen. Anlage 1: Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Milchrinderrassen Anlage 2: Zuchtbuchordnung und Zuchtprogramm für Fleischrinderrassen Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen. 3. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen. 4. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes; Vertretungregelung: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretern und mindestens drei weiteren Mitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder darunter der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Genossenschaft kann auch durch den Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten werden. Vorstand: Änderung zu Nr. 1: Vorsitzender: Andresen, Knud Detlef, * ‒.‒.‒‒, Haurup; Änderung zu Nr. 8: Stellvertretende Vorsitzende: Paulsen-Schlüter, Christina Johanna, * ‒.‒.‒‒, Tolk; Vorstandsmitglied: 12. Grell, Hans-Peter, * ‒.‒.‒‒, Duvensee; nicht mehr Vorsitzender: 4. Boyens, Karl-Heinz; Rechtsform: Die Satzung ist am 11.03.2016 geändert in § 2 (Zweck, Gegenstand und Tätigkeitsbereich), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) und § 19 (Beschlussfassung) Ferner ist Anlage 1 (2.Zuchtbuch, 3.Zuchtprogramm)geändert.
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