Rinderzuchtverband Würzburg e.V., Würzburg (Von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 22.12.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach VR 124).
Rinderzuchtverband Würzburg e.V., Würzburg (Von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2011 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 05.04.2011 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 05.04.2011 mit dem Rinderzuchtverband Mittelfranken e.V. mit dem Sitz in Ansbach (Amtsgericht Ansbach VR 124) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.