HRB 160474: Ring-Center I Berlin GmbH, Hamburg, Schillerstraße 27, c/o Kintyre Investments GmbH, 60313 Frankfurt am Main. Der Formwechsel ist mit notarieller Beurkundung der Sitzverlegung am 06.07.2020 wirksam geworden.
HRB 160474: Ring-Center I Berlin GmbH, Hamburg, Schillerstraße 27, c/o Kintyre Investments GmbH, 60313 Frankfurt am Main. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Niederländisches Handelsregister) am 06.07.2020 wirksam geworden.
HRB 160474: Ring-Center I Berlin GmbH, Hamburg, Schillerstraße 27, c/o Kintyre Investments GmbH, 60313 Frankfurt am Main. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Niederländisches Handelsregister) am 06.07.2020 wirksam geworden.
HRB 160474: Ring-Center I Berlin GmbH, Hamburg, Schillerstraße 27, c/o Kintyre Investments GmbH, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Ring-Center I Berlin B.V. mit Sitz in Amsterdam / Niederlande (Niederländisches Handelsregister Nr.: 77189361) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Niederländisches Handelsregister) am 13.07.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 160474: Ring-Center I Berlin GmbH, Hamburg, Schillerstraße 27, c/o Kintyre Investments GmbH, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Tallangatta East GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 160660) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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