HRA 2444:Ring-Kaufhaus GmbH & Co.KG, Siegburg, Bahnhofstraße 16, 53721 Siegburg.Die Gesellschaft ist gemäß § 31 II S. 2HGB i. V. m. § 393 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ring-Kaufhaus GmbH & Co.KG, Siegburg, Bahnhofstraße 16, 53721 Siegburg. Die obige im hiesigen Handelsregister eingetragene Firma soll gemäß § 31 Absatz 2 HGB i.V.m. § 393 FamFG von Amts wegen gelöscht werden. Ein etwaiger Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung ist binnen einer Frist von drei Monaten bei dem Registergericht geltend zu machen, anderenfalls wird die Löschung der Firma erfolgen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Siegburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.