Risse Haustechnik GmbH, Bad Sassendorf (Soester Straße 1, 59505 Bad Sassendorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Barella Gebäude- und Energietechnik GmbH am am 15.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Risse Haustechnik GmbH, Bad Sassendorf (Soester Straße 1, 59505 Bad Sassendorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 23.12.2004 mit der Barella Gebäude- und Energietechnik GmbH mit Sitz in Bad Sassendorf (Amtsgericht Arnsberg HRB 5609) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Risse Haustechnik GmbH, Bad Sassendorf (Soester Straße 1, 59505 Bad Sassendorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 23.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.00,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern.