Ritter - Blumen und Pflanzen GmbH, Wallerstein, Hauptstraße 67, 86757 Wallerstein. Infolge der Verschmelzung wurde die Einzelfirma am 06.08.2012 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 17666).
Ritter - Blumen und Pflanzen GmbH, Wallerstein, Hauptstraße 67, 86757 Wallerstein. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Ritter Richard, Wallerstein, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Ritter - Blumen und Pflanzen e.K. mit dem Sitz in Wallerstein geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.