Ritter DESIGN GmbH + Co KG, Munster, An der Raubkammer 45, 29633 Munster.Registerstelle von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Bruno Ritter Verpackungswerk GmbH, Munster (Amtsgericht Lüneburg HRB 101664). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 17.12.2009 mit der Bruno Ritter Verpackungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Munster (Amtsgericht Lüneburg HRA 100927) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bruno Ritter Verpackungen GmbH & Co. KG am heutigen Tage eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
29633 Munster
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Amtsgericht: Lüneburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG