HRB 704997: Ritter Maschinen GmbH, Zell am Harmersbach, Klosterstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "A. Ritter, Maschinenfabrik und Landmaschinen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Zell a.H. (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 480021) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ritter Maschinen GmbH, Zell am Harmersbach, Klosterstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haas, Uwe, Lahr, * ‒.‒.‒‒.
Ritter Maschinen GmbH, Zell am Harmersbach, Klosterstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2009. Geschäftsanschrift: Klosterstraße 3, 77736 Zell am Harmersbach. Gegenstand: Die Herstellung von Maschinen aller Art, der Handel mit diesen, insbesondere mit Landmaschinen jeder Art, sowie die Reparatur dieser Maschinen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Herstellung und Wartung bühnentechnischer Anlagen. Stammkapital: 30.786,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Ritter, Thomas, Denzlingen, * ‒.‒.‒‒; Ritter, Clemens, Nordrach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "A. Ritter u. Söhne, Maschinenfabrik und Landmaschinen GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft", Zell am Harmersbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 480041) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.