Ritter und Schneider GmbH & Co. KG, Hof (Eppenreuther Str. 121a, 95032 Hof).Die Verschmelzung wurde am 29.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe AG Hof HRB 780).
Ritter und Schneider GmbH & Co. KG, Hof (Eppenreuther Str. 121a, 95032 Hof). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Max Ritter Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 780) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ritter und Schneider GmbH & Co. KG, Hof (Eppenreuther Str. 121a, 95032 Hof). Die Ritter GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 1221) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ritter und Schneider GmbH & Co. KG, Hof (Eppenreuther Str. 121a, 95032 Hof, Der gewerbsmäßig betriebene Transport von Gütern im Nah- und Fernverkehr sowie die Güterlagerung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Ritter und Schneider Verwaltungsgesellschaft mbH, Hof (AG Hof HRB 3852), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.