Ritterorden der Tempelherren e.V., Augsburg (Leitershofer Straße 33, 86157 Augsburg).Die Verschmelzung wurde am 03.04.2006 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Merzig VR 1292).
Ritterorden der Tempelherren e.V., Augsburg (Leitershofer Straße 33, 86157 Augsburg).Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2005 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 11.05.2005 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 08.04.2005 mit ORDO SUPREMUS MILITARIS TEMPLI HIEROSOLYMITANI - Historischer Ritterorden der Tempelherren - DEUTSCHES GROSSPRIORAT e.V. mit dem Sitz in Merzig (Amtsgericht Merzig 7 VR 1292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.