HRA 100590: Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade, Archivstraße 3 - 5, 21682 Stade. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses des Rittertages der Ritterschaft vom 04.02.2022 im Wege des Formwechsels in das Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade Aktiengesellschaft (Amtsgericht Tostedt HRB 209476) umgewandelt. Der Formwechsel ist am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam geworden.
HRA 100590: Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade, Archivstraße 3 - 5, 21682 Stade. Der Rittertag der Ritterschaft vom 27.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Liquidation, Rechtsformwechsel und Vereinigung) und § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
HRA 100590: Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade, Archivstraße 3 - 5, 21682 Stade. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen oder einem Direktionsmitglied: Dohrmann, Lars, Hemmoor, * ‒.‒.‒‒; Kraeft, Lukas, Fredenbeck, * ‒.‒.‒‒.
HRA 100590: Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade, Archivstraße 3 - 5, 21682 Stade. Prokura erloschen: Vollmers, Dirk, Harsefeld, * ‒.‒.‒‒.
HRA 100590: Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade, Archivstraße 3 - 5, 21682 Stade. Der Rittertag der Ritterschaft vom 30.11.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen. 1. Das Kreditinstitut ist eine Pfandbriefbank im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 Pfandbriefgesetzes. Neben dem Pfandbriefgeschäft (§ 1 Absatz 1 Nr. 1 a Kreditwesengesetz, § 1 Absatz 1 Satz 2 Pfandbriefgesetz) kann das Kreditinstitut bankübliche Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Kreditwesengesetz sowie die Durchführung des Treuhandgeschäftes betreiben. 2. Das Kreditinstitut verfolgt den Zweck grundpfandrechtlich besicherte Kredite zu vergeben. Darunter fallen insbesondere Immobiliarkredite an land- und forstwirtschaftliche Betriebe, der den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor- und nachgelagerten Produktionsstufen, an Verbände und Genossenschaften sowie Kredite für Wohn- und Geschäftsimmobilien. 3. Ferner gewährt das Kreditinstitut Darlehen an Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie an Kreditinstitute. Insbesondere in diesen Fällen kann das Kreditinstitut Darlehen auch ohne Hypotheken, Grundschulden oder gleichwertige dingliche Sicherheiten gewähren. 4. Die Geschäfte sind unter Beachtung allgemeiner wirtschaftlicher Gesichtspunkte nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Gewinnmaximierung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Es soll auf eine allmähliche Schuldbefreiung durch Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer hingewirkt werden. 5. Andere Beleihungen oder sonstige Geschäfte, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
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