PR 119: Ritz Hiller Schweiß Partnerschaftsgesellschaft mbB - Steuerberatungsgesellschaft-, Abensberg (Kornblumenstraße 14A, 93326 Abensberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der RNHS Abensberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Abensberg (Amtsgericht Regensburg HRA 9621) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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