HRA 53869 B: River Düsseldorf Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. WCM Verwaltungs VII GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. WCM Verwaltungs I GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 188546 B)
HRA 53869 B: River Düsseldorf Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin
HRA 53869 B: River Düsseldorf Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung aus wichtigem Grund aufgehoben.
HRA 53869 B: River Düsseldorf Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin. Firma: River Düsseldorf Immobilien GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. WCM Verwaltungs VII GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 188549 B); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der River Düsseldorf Immobilien GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 174216 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.07.2017. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55695) als herrschendem Unternehmen, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschlüsse vom 16.03.2015 und 18.08.2015 zugestimmt hat. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.