Riverside Europe Engineering Holding GmbH, München (Alter Hof 5, 80331 München). Die Verschmelzung wurde am 01.09.2008 mit Berichtigung vom 10.09.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 174154).
Riverside Europe Engineering Holding GmbH, München (Alter Hof 5, 80331 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2008 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der IndustrieHansa Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 174154) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Riverside Europe Engineering Holding GmbH, München (Alter Hof 5, 80331 München). Bestellt: Geschäftsführer: Martin, Jochen, München, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Köppen, Kai, München, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Volker, Ismaning, * ‒.‒.‒‒.
Riverside Europe Engineering Holding GmbH, München (Alter Hof 5, 80331 München). Die Riverside Europe Engineering Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 165429) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Riverside Europe Engineering Holding GmbH, München (Maximilianstraße 43, 80538 München). Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten von Anteilen an anderen Gesellschaften, und Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
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