HRB 16827: RoB Medical GmbH, Borken, Goldstraße 12, 46325 Borken. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16827: RoB Medical GmbH, Borken, Goldstraße 12, 46325 Borken. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. nunmehr bestellt als Liquidator: Robert, Jürgen, Borken, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 16827: RoB Medical GmbH, Borken, Goldstraße 12, 46325 Borken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Robert, Jürgen, Vreden, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Rob Medical e. K. in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 7176) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 16827: RoB Medical GmbH, Borken, Goldstraße 12, 46325 Borken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2017 das gesamte Vermögen der Rob Medical e.K. mit Sitz in Borken (AG Coesfeld HRA 7176) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 16827: RoB Medical GmbH, Borken, Goldstraße 12, 46325 Borken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2017 Teile des Vermögens der Rob Medical e.K. mit Sitz in Borken (AG Coesfeld HRA 7176) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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