20 |
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b)
Personenbezogene Daten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Kroeger, Stefan, Greifswald, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
14.06.2024
Gödke
b)
Fall 20 |
18 |
a)
RoDu Service gGmbH
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des Wohlfartswesens, der Jugend- und
Altenhilfe sowie die selbstlose
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im
Sinne des § 53 AO.
Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer (2)
genannten Zwecke im Rahmen eines
planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne
des S 57 Abs. 3 AO mit der
Rostocker Heimstiftung, die die
Voraussetzungen der SS 51 bis 68 AO
erfüllt, durch das Erbringen und/oder die
Inanspruchnahme von Dienstleistungen
jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassungen
und Lieferungen. Zu den erbrachten
Leistungen zählen sämtliche Leistungen
des Facility Managements im
infrastrukturellen und technischen Bereich
sowie hilfspflegerische Dienste in allen
Einrichtungen der Rostocker Heimstiftung;
hierzu gehören insbesondere
Bewohnerverpflichtungsleistungen inklusive
Speisentransporte, Reinigungs- und
Wäschereileistungen,
Wohnbereichsserviceleistungen,
Überlassung von Personal für den Bereich
Pflege und Hauswirtschaft, Hausmeister-
und Logistikleistungen sowie
Fahrdienstleistungen. Zu den in Anspruch
genommenen Leistungen gehören
insbesondere Managementleistungen und
die Überlassung von Räumlichkeiten
einschließlich der mit der Überlassung
zusammenhängender Nebenleistungen.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile keine Gewinnanteile und
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der l(örperschaft erhalten. Diese
Regelung gilt nicht in Bezug auf die
Rostocker Heimstiftung, die als
steuerbegünstige Stiftung nach den SS 51
ff. AO anerkannt ist. Die Gesellschafter
erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei
der Auflösung der Gesellschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als die eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung der Körperschaft oder
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen der Gesellschaft an die
Rostocker Heimstiftung, die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige oder
mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Die Gesellschaft darf daneben sämtliche
Rechtsgeschäfte tätigen, die ihrem
Unternehmensgegenstand unmittelbar oder
mittelbar dienen oder diesen
sonst wie zu fördern, geeignet sind. Sie darf
sich zu diesem Zweck auch an anderen
Unternehmen - gleich in welcher
Rechtsform - beteiligten, solche
Unternehmen erwerben und
Zweigniederlassungen errichten." |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 2
(Gemeinnützigkeit und Gegenstand), § 6 (Verpflichtung zur
Übertragung von Geschäftsanteilen), § 7 (Einziehung von
Geschäftsanteilen), § 10 (Gewinnverwendung /
Gewinnverteilung), § 12 (Leistungsverkehr mit
Gesellschaftern), § 13 (Kündigung) und § 14 (Abfindung, Wert
des Geschäftsanteils) beschlossen. |
a)
04.01.2023
Rohn
b)
Fall 18 |