Robert Böcker oHG, Remscheid, (Langestr. 21, 42857 Remscheid).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bauer-magnettechnik GmbH & Co. KG (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18615) am 09.02.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Robert Böcker oHG, Remscheid, (Langestr. 21, 42857 Remscheid).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.02.2010 mit der bauer-magnettechnik gmbh & co. kg mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 18615) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robert Böcker oHG, Remscheid (Langestr. 21, 42857 Remscheid). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.02.2008 mit der Axis Lasertec GmbH mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRB 12281) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robert Böcker oHG, Remscheid (Langestr. 21, 42857 Remscheid). Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Bauer, Christa, geb. Böcker, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Bauer, Inga, Remscheid, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.