HRB 742959: Robert Bosch Vierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gerlingen, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.08.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 742959: Robert Bosch Vierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gerlingen, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Der zwischen der Gesellschaft und der Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) am 04.12.2012 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist aufgrund der Verschmelzung mit dem herrschenden Unternehmen durch Konfusion erloschen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 742959: Robert Bosch Vierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gerlingen, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Die Eintragung der Ausgliederung gemäß Vertrag vom 21.08.2017 ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Robert Bosch GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) am 25.08.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 742959: Robert Bosch Vierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gerlingen, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Eintragung laufende Nummer 4 von Amts wegen berichtigt: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Robert Bosch Fünfte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 742999) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 742959: Robert Bosch Vierte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Gerlingen, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Teils des Vermögens der "Robert Bosch GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Die "Robert Bosch GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) folgende Vermögensgegenstände ausgegliedert: sämtliche Geschäftsanteile an der "Robert Bosch Sechste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758664) und an der "Robert Bosch Lizenzverwaltungsgesellschaft mbH", Grasbrunn (Amtsgericht München HRB 195852). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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